Wirtschaftsmediation

Die Mediation gewinnt als effektives Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung zunehmend an Bedeutung.


Sie stellt mit einer hohen Erfolgsquote eine wirksame Alternative zum Rechtsstreit vor Gericht dar. 

Denn Konflikte werden unter Einsparung von Kosten durch die Parteien eigenverantwortlich gelöst, ohne dass der Mediator den Streit entscheidet.


Das Motto lautet demnach „gemeinsam gestalten anstatt zu streiten“.

Der Mediator ist neutral, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.


Die Wirtschaftsmediation wird insbesondere angewandt bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen, Streitigkeiten unter Gesellschaftern, in Familienunternehmen und bei Nachfolgeregelungen, innerbetrieblichen Konflikten. 


Der Wirtschaftsmediator wirkt darauf hin, dass die Parteien unter Aufrechterhaltung ihrer Eigenverantwortung die hinter dem Konflikt befindlichen eigentlichen Interessen ergründen. Am Schluss der Mediation steht die Protokollierung der gefundenen Lösung als Vereinbarung, welche in vollstreckbarer Form ausgestaltet werden kann.


Ziel der Wirtschaftsmediation ist daher eine Win-Win-Lösung, welche die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen, sowie den Betriebsfrieden, die Arbeitsmoral und die Motivation fördert. 

Die Leistungen des Wirtschaftsmediators werden nach Zeit vergütet.


Mein Stundenhonorar beträgt je nach Komplexität des Sachverhalts 200,00 € bis 250,00 €. In hierfür angebrachten Konstellationen wird zusätzlich für den Fall einer Einigung eine Erledigungsgebühr vereinbart.

Frank Wolsfeld, Rechtsanwalt, Mediator, Arbeitsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht

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